Die Haftpflichtversicherung für den Hund

Tiere sind manchmal unberechenbar. Das wissen Sie als Halter eines Tieres: Ein Hund auf der anderen Straßenseite, und Ihr Liebling ist nicht mehr zu halten. Oder: Ihr Pferd erschreckt sich und scheut. Was, wenn dadurch z.B. ein Verkehrsunfall verursacht wird? Wer zahlt dann den evtl. in die Hunderttausende gehenden Schaden?

Lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen."

Mit dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht tragen wir Ihr Risiko als Tierhalter und sorgen für den Fall der Fälle für schnelle Regulierung.

Grundlage des Versicherungsschutzes sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die besonderen Bedingungen. Alle Bedingungen werden Ihnen mit dem Versicherungsschein zugesendet. Beim entsprechenden Angebot können Sie sich die Bedingungen auch per PDF-Datei herunterladen. Nach Erhalt aller Unterlagen haben Sie 14 Tage Zeit, dem Antrag zu widersprechen.



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